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Lederwaren- und Kofferindustrie: plus 1,55 Prozent

Mindestlohn von 1.500 Euro bis Juni 2018

Die Sozialpartner der Lederwaren- und Kofferindustrie konnten sich bei der am 18. Mai 2017 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung auf 1.500 Euro Mindestlohn/-gehalt bis Juni 2018 einigen.

Nach konstruktiven und zielorientierten Verhandlungen konnte in der ersten Verhandlungsrunde ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung bei den niedrigen Einkommen vereinbart werden.

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • KV-LÖHNE: Stufenplan zur Erreichung von 1.500 Euro Mindestlohn zum 1.6.2018 (2 Etappen/Lohntabellen zum 1.6.2017, 1.6.2018 – alle Lohngruppen werden damit um rund 13 % parallel angehoben)
  • 1,55 Prozent IST-Löhne/-Gehälter
  • 1,70 Prozent Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
  • 1,70 Prozent Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge
  • Der neue KV-Mindestlohn beträgt 1.400 Euro zum 1.6.2017.
  • Neuregelung: Pflichtpraktikanten nach schulrechtlichen Vorschriften erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres.

Geltungsbeginn: 01. Juni 2017
Laufzeit: 12 Monate

 

 

 

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