KV-Abschluss Glasbe- und -verarbeitung
Erhöhung der KV-Löhne um 3,05 %
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Glasbe- und -verarbeitung konnten zwischen dem Fachverband der Glasindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE erfolgreich abgeschlossen werde. Dabei kam es zu folgendem Ergebnis:
Lohnrechtlicher Teil:
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,05 %
- Erhöhung der IST-Löhne um 2,8 %
- Mindestens jedoch um 45 Euro
- Erhöhung der Schicht- und Nachtarbeitszulagen um 3,05 %
- Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 2,8 %
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und Messegeld um 2,6 %
Rahmenrechtlicher Teil:
- § 8 – Andere Entgeltfälle:
Bei eigener Trauung: 3 Arbeitstage
Bei Übersiedlung mit eigenem Haushalt: 2 Arbeitstage - Geltungsbeginn: 1. Juni 2013
- Geltungsdauer: 12 Monate
Neuer Mindestlohn: € 1.390,73