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Frühjahrslohnrunde 2018
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Rote Karte für Regierungsvorhaben

Gewerkschaften drohen mit massivem Widerstand

Am 23. Mai fand in Wien eine ÖGB-Vorständekonferenz mit rund 800 TeilnehmerInnen statt. Das Ziel der Gewerkschaften: Ein starkes Signal an die blau-schwarze Bundesregierung, dass man es nicht zulassen wird, dass der Soziaalstaat und die soziale Sicherheit für die Menschen mutwillig aufs Spiel gesetzt werden.

Einstimmig wurde daher eine Resolution unter dem Motto „Keinen Schritt weiter!“ beschlossen, die den aktuellen Regierungsvorhaben eine klare Absage erteilt. Der ÖGB wird die sozialen Errungenschaften mit allen Mitteln verteidigen. Die Regierung wird in den kommenden Wochen und Monaten mit massivem Widerstand rechnen müssen.  

Im ersten Schritt werden die Gewerkschaften mit Information und Aufklärung auf die unhaltbare Stimmungsmache von RegierungsvertreterInnen reagieren, die – Beispiel Sozialversicherung – durch Fakten nicht haltbar ist.

Sozialversicherung: Leistungskürzungen vorprogrammiert

Bereits bei der Präsentation des Regierungsprogrammes im Herbst 2017 hat sich abgezeichnet, dass die ÖVP-FPÖ-Koalition ihre Politik nach den Wünschen der Wirtschaft ausrichten wird. Nun wurden erste konkrete Maßnahmen präsentiert, die klar zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen sind.

So soll die Zahl der SV-Träger - unter dem Vorwand der Verwaltungseinsparungen - auf maximal fünf reduziert werden und die Selbstverwaltung soll eingeschränkt werden. Der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) droht sogar gänzlich das Aus. Sie soll nämlich 500 Millionen einsparen und das bei einem Verwaltungsaufwand von nur rund 90 Millionen Euro. Die Leistungen der AUVA müssten dann andere Träger übernehmen und bezahlen müssten die Leistungen nicht mehr die Unternehmen, sondern der Steuerzahler oder die Versicherten.

Ein Vorteil für die Versicherten und PatientInnen zeichnet sich durch die Regierungsvorhaben also nicht ab: Vielmehr ist zu befürchten, dass Verschlechterungen eintreten werden und nur jene eine gute Versorgung erhalten, die sich zusätzlich privat versichern können.

Freibrief für Lohndumping

Ebenso soll künftig die Beitragseinhebung nicht mehr von den Kassen, sondern von den Finanzämtern durchgeführt werden, was das Ende der Beitragsprüfung bedeuten würde. Die Kassen haben bisher überprüft, ob der ausbezahlte Lohn auch dem Kollektivvertrag entspricht und somit dazu beigetragen, dass Lohn- und Sozialdumping verhindert wird. Die Finanzämter hingegen prüfen lediglich, ob von dem vom Unternehmer angegebenen Lohn auch die korrekten Steuern und Beiträge geleistet wurden.

Hinzu kommt, dass die Strafen bei Lohn- und Sozialdumping massiv verringert werden. Wenn zum Beispiel mehrere Arbeitnehmerinnen betroffen waren, konnte bisher die Strafe für ein Unternehmen auch mehrere 10.000 Euro betragen. Setzt die Regierung  nun um, was sie angekündigt haben, reicht ein Griff in die Portokasse, um sich von einer Gesetzesverletzungen freizukaufen.

Weniger Beiträge: Regierung setzt um, was Industrie fordert

Des Weiteren wird der Einfluss der Bundesregierung und der Wirtschaft im Sozialversicherungssystem ausgebaut, der der ArbeitnehmervertreterInnen zurückgedrängt. Die Unternehmer wollen schließlich weniger Beiträge zur Sozialversicherung leisten und die Regierung muss dafür nun für die Rahmenbedingungen sorgen. Die Versicherten, die bisher durch FunktionärInnen von Arbeiterkammern und Gewerkschaften in den Gremien Sozialversicherung überdurchschnittlich repräsentiert waren, sollen künftig weniger Einfluss haben, wenn es zu Verschlechterungen kommt. Der ÖGB spricht sich daher klar gegen Einschränkungen bei der Selbstverwaltung aus. Die Sozialversicherung muss weiterhin von demokratisch legitimierten VertreterInnen der Versicherten verwaltet werden.

Genereller 12-Stunden-Tag

Die Regierung will die tägliche zulässige Arbeitszeit auf zwölf Stunden und die wöchentliche auf 60 Stunden erhöhen. Das wurde der Wirtschaft im Vorfeld der Nationalratswahl scheinbar versprochen. Auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen soll massiv ausgeweitet werden und das zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen. Die Gewerkschaften lehnen einen generellen 12-Stunden-Tag für alle ab, weil dadurch die Arbeitnehmerinnen Gefahr laufen, etwa ihre Überstundenzuschläge zu verlieren. Aus gesundheitlicher Sicht sind lange Arbeitszeiten sowieso abzulehnen. Dies bestätigen alle medizinische Studien in diesem Bereich.

Langfristig scheint das Ziel von Wirtschaft und Regierung zu sein, überhaupt die Arbeitszeitgrenzen aufzuheben und nur noch die Ruhezeit von elf Stunden als Regel anzuwenden. Dann wären es 13 Stunden, die generell pro Tag möglich sind. Für die Gewerkschaften sind aber generelle 12- oder 13 -Stunden-Tage ein klares No-Go.

Kollektivverträge aushebeln

Arbeitszeitregelungen in den Kollektivverträgen dürfen bis jetzt nicht umgangen werden. Geht es aber nach Schwarz-blau sollen künftig Arbeitsbedingungen direkt im Betrieb – d. h. zwischen Arbeitgeber und dem/der Mitarbeiter/Mitarbeiterin – ausverhandelt werden. Wird der Kollektivvertrag dadurch ausgehebelt, ist das eine klare Schwächung der ArbeitnehmerInnenrechte und wird gerade beim Lohn und der Arbeitszeit Verschlechterungen bringen.

 

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