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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

KV-Start Elektro- & Elektronikindustrie

Der Aufschwung ist da: Zeit für kräftige Lohnerhöhungen

Die KV-Verhandlungen 2018 für die knapp 50.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie sind am 12. März mit der Übergabe des Forderungsprogrammes der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp gestartet. „Die Voraussetzungen für kräftige Lohn- und Gehaltserhöhungen sind so gut wie schon lange nicht. Die heimische Industrie ist auf Rekordkurs, die Auftragsbücher sind voll. Jetzt wird es Zeit, dass die Beschäftigten ordentlich am Erfolg beteiligt werden“, fordert die PRO-GE Verhandlungsleiter Rainer Wimmer kräftige Lohnerhöhungen.

Das Wirtschaftswachstum wird laut WIFO sowohl 2017 als auch 2018 bei drei Prozent liegen. Eine deutliche Zunahme der Exporte beflügelt derzeit die Industrieproduktion und auch die positive Entwicklung der Konsumnachfrage stützt weiterhin die Konjunktur. „Der Aufschwung ist nicht nur da, er ist auch nachhaltig und wird bleiben“, hält Wimmer fest.

Die Forderungen:

  1. Erhöhung der Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter
  2. Erhöhung der Ist-Löhne bzw. Ist-Gehälter unter besonderer Berücksichtigung der BezieherInnen niedriger Einkommen
    • Rechtsanspruch auf Freizeitoption
  3. Erhöhung der im Kollektivvertrag angeführten Zulagen und Aufwandsentschädigungen im Ausmaß der Erhöhung der Mindestlöhne/gehälter bzw. im Ausmaß der Ist-Löhne/Gehälter. Abweichend davon soll die Zulage für die 2. Schicht um 25 % und die Zulage für die 3. Schicht bzw. Nachtarbeit um 50 % erhöht werden.
  4. Erhöhung der
    • Lehrlingsentschädigungen auf 40/50/60/80 % des Facharbeiter-lohnes/-gehaltes
    • Lehrlingsentschädigungen nach bestandener Reifeprüfung auf 50/65/75/85 % des Facharbeiterlohnes/-gehaltes (bzw. Aufrechterhaltung der Spreizung)
  5. Rahmenrechtliche Verbesserungen:
    • Einstufung bei Umstufungen nur in die Grundstufe
    • Jubiläumsgeld neu
    • 24.12. & 31.12. – bessere Regelung bei Schicht
    • Erhöhung des Leistungsvolumens auf 0,5 %
    • Anrechnung aller Dienstzeiten für das Erreichen der 6. Urlaubs-Woche
  6. Geltungstermin: 1. Mai 2018, Laufzeit 12 Monate

Infos für BetriebsrätInnen

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