Suppenindustrie: plus 2,5 Prozent
Ab 1. Dezember neuer Mindestlohn 1.637 Euro
Für die ArbeiterInnen in der Suppenindustrie konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis:
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um 2,5 Prozent erhöht
- Lehrlingsentschädigungen sowie Dienstalterszulagen wurden um 2,5 Prozent angehoben
- Die Weihnachtsremuneration ist mit den neuen Lohnsätzen zu berechnen
- Überzahlungen bleiben aufrecht
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.637,00 Euro
Geltungstermin: 01. Dezember 2017
Laufzeit: 12 Monate