Süßwarenindustrie: KV-Abschluss mit Freizeitoption
Neuer Mindestlohn EUR 1.693,17 ab 1. Jänner
Bei den Lohnverhandlungen für die ArbeiterInnen der SüßwarenIndustrie Österreichs konnte die Gewerkschaft PRO-GE einen KV-Abschluss erzielen.
- Gesamtabschluss 2,6%
- Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen in allen Kategorien 2,5%
- Überdurchschnittliche Erhöhung der Dienstalterszulage
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
- Freizeitoption
- Weitere Vereinbarungen:
- Rechtliche Klarstellung der Dienstalterszulage
- Arbeitsgruppe 2018 zum Thema Umkleidezeiten sowie Haftungsfragen bzgl. Hygiene
- Neuer Mindestlohn: € 1.693,17
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2018
Laufzeit: 12 Monate