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Metallarbeiter

Erreicht: Gleiche Rechte für ArbeiterInnen und Angestellte

Langjährige PRO-GE Forderung durch Nationalrat umgesetzt

Der Nationalrat hat auf Initiative der SPÖ am 12. Oktober eine langjährige Forderung der PRO-GE erfüllt und die Gleichstellung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten noch vor der Wahl beschlossen. "Das ist ein Meilenstein für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, die bisher vor allem bei den Kündigungsbestimmungen und Dienstverhinderungsgründen benachteiligt waren. Das ist nun endlich Geschichte", zeigt sich PRO-GE Bundesvorsitzender Rainer Wimmer erfreut.

Entscheidend für die PRO-GE ist, dass mit dieser Gesetzesreform endlich die Abschaffung der Zwei-Klassen-Arbeitnehmerschaft gelungen ist. Bei Kündigungen haben ArbeiterInnen in Zukunft dieselben, längeren Kündigungsfristen wie Angestellte und hinsichtlich der Dienstverhinderungsgründe sind sie nicht mehr schlechter gestellt. Das heißt zum Beispiel, dass auch ArbeiterInnen künftig die versäumte Arbeitszeit, wenn ein wichtiger persönlicher Grund vorliegt, bezahlt bekommen. "Benachteiligungen sind hier nicht mehr zulässig. Es war höchste Zeit diese Bestimmungen zu reformieren und für mehr Fairness und Gerechtigkeit zu sorgen", sagt Wimmer abschließend.

Die Reform im Überblick

Gleiche Kündigungsbestimmungen

  • In etlichen Kollektivverträgen schon jetzt - ab 2021 für alle!
  • Arbeitgeberkündigung: Kündigungsfrist von sechs Wochen bis zu fünf Monate. Die Kündigung muss in der Regel zum Quartalsende erfolgen.
  • Arbeitnehmerkündigung: Ein Monat Kündigungsfrist und Kündigung zum Monatsletzten – oder günstigere Regelung durch KV.

Gleiche Rechte im Krankenstand ab Juli 2018

  • Das bessere System der ArbeiterInnen gilt auch für Angestellte!
  • NEU: Schon ab dem 2. Arbeitsjahr 8 Wochen Entgeltfortzahlung!
  • NEU: Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, auch bei einer einvernehmlichen Lösung!

Gleiche Rechte bei Arbeitsverhinderung ab Juli 2018

  • Benachteiligungen von ArbeiterInnen sind nicht mehr zulässig
  • Aus „wichtigem persönlichen Grund“ versäumte Arbeitszeit muss bezahlt werden!

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