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Frühjahrslohnrunde 2018
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Zahlen zum Pensionssystem

Aktueller Faktencheck zum Pensionssystem

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) veröffentlicht regelmäßig umfangreiche Statistiken rund um die Pensionen der PVA. Wir haben uns einige Punkte angesehen.

Wie hoch sind die PVA-Pensionen nach Versicherungsjahren?

  • Die durchschnittliche Alterspension beträgt € 1.635 pro Monat. Sie liegt somit deutlich über dem Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen (=AZ-Einzelrichtsatz; liegt 2017 bei: € 889,84).
  • Bei Alterspensionen, für die zwischen 30 und 40 Versicherungsjahre berücksichtigt werden, liegt die durchschnittliche Pensionshöhe bei € 1.256 pro Monat.
  • Ab 40 Versicherungsjahren liegt die durchschnittliche Alterspension bei € 2.064 pro Monat und ist damit mehr als doppelt so hoch wie der AZ-Einzelrichtsatz.

Unterschiede bei Pensionen zwischen Männern und Frauen

  • Mehr als 89% der Männer, die in Alterspension gehen, haben mehr als 40 Versicherungsjahre erworben. Bei Frauen beträgt dieser Anteil knapp 41%.
  • Die Durchschnittspensionen liegen bei Männern größtenteils weit über jenen der Frauen. Der Grund dafür sind niedrigere Beitragsgrundlagen, die u.a. aus geringeren Einkommen (Teilzeit) oder Zeiten der Kindererziehung resultieren.

Wie finanzierten sich die Pensionen der PVA 2016?

  • Die Beitragseinnahmen der PVA beliefen sich auf € 28,7 Mrd.
  • Darin enthalten sind Dienstnehmerbeiträge, Dienstgeberbeiträge, Beiträge für Teilversicherte (u.a. für Arbeitslosengeldbezug, Kindererziehungszeiten, Wehr- und Präsenzdiener, Krankengeld- und Wochengeldbezieher), Beiträge für freiwillige Versicherungen, Nachkäufe von Schul- und Studienzeiten, usw.
  • Die Pensionsaufwendungen beliefen sich auf € 29,8 Mrd.
  • Damit war der reine Pensionsaufwand zu über 96% durch Beiträge gedeckt.
  • Gesamteinnahmen der PVA (2016): Wichtige Positionen
  • 75,1% bzw. € 25,4 Mrd. resultieren aus Beiträgen für Erwerbstätige (inkl. freiwillige Versicherungen, Nachkauf von Schul- und Studienzeiten).
  • 9,6% bzw. € 3,2 Mrd. kommen aus Mitteln des AMS, des FLAF und des Bundes als PV-Beiträge für berücksichtigungswürdige Versicherungszeiten – dazu gehören z.B. Arbeitslosengeldbezug, Kindererziehungszeiten, Krankengeld- und Wochengeldbezug, Wehr- & Präsenzdienst, etc.
  • 12,8% bzw. € 4,3 Mrd. betrug die tatsächliche Ausfallshaftung des Bundes.

Wofür werden die Mittel verwendet (2016)?

  • 88,0% bzw. € 29,8 Mrd. fließen in Form von Pensionen direkt an die BürgerInnen.
  • 3,5% bzw. € 1,2 Mrd. entfallen auf die Krankenversicherung der PensionistInnen.
  • 3,7% bzw. € 1,3 Mrd. kosten Reha- & Kurmaßnahmen – darin sind auch die Ersatzzahlungen für das Reha-Geld enthalten.
  • Weniger als 1% bzw. € 305 Mio. entfallen auf den eigenen Verwaltungsaufwand.

Wie steht es um die Finanzierbarkeit der Pensionen bzw. der Einkommensersatzraten

  • Laut EU-Ageing-Report (2015) gibt es bis 2060 einen moderaten Anstieg der österreichischen Gesamtausgaben für sämtliche Pensionen (gesetzliche und Beamte) von derzeit 13,9% des BIP auf 14,4%. 

Auf Basis einer reinen Pensionskontoberechnung (Abschläge z.B. für Korridorpensionen von 5,1% pro Jahr) kann bei Beibehaltung des aktuellen gesetzlichen Status von folgenden Einkommensersatzbeispielen ausgegangen werden:

  • 40 Beitragsjahre – mit 15,3% Abschlag (=5,1% x 3 Jahre) =  60% Ersatzrate
  • 45 Beitragsjahre – ohne Abschlag = 80% Ersatzrate 
  • 45 Beitragsjahre – mit 15,3% Abschlag (=5,1% x 3 Jahre) = 68% Ersatzrate 

 

 

Hinweis: Für einen Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter sind Zuschläge vorgesehen. Je nach Beitragsjahren und möglichen Abschlägen werden nach aktuellem Stand der Gesetze zwischen 60% und 80% des durchschnittlichen monatlichen Lebenseinkommens (brutto, bis zur Höchstbeitragsgrundlage) an Pensionsleistung ausgezahlt.
 

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