KV-Abschluss: Ledererzeugende Industrie
Keine Bereitschaft zu 1.500 Euro Mindestlohn
Bei der am 03.07.2017 stattgefundenen KV-Verhandlung für die Beschäftigten in der Ledererzeugenden Industrie konnte unter Berücksichtigung der angespannten wirtschaftlichen Lage der Branche nachstehender Abschluss erreicht werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 1,60 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne/Gehälter
- IST-LÖHNE/GEHÄLTER: Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlung
- 1,60 Prozent Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.245,31.
- € 1.500,- Mindestlohn: KEINE Bereitschaft der Arbeitgeber auf Branchenebene
- Geltungsbeginn: 1. Juli 2017
- Laufzeit: 12 Monate