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KV-Abschluss Elektro-/Elektronikindustrie
Für die rund 50.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) konnten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 15. März in der zweiten Runde einen erfolgreichen Kollektivvertragsabschluss erreichen. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen ab 1. Mai um 1,7 Prozent. Die Ist-Löhne werden um 1,6 Prozent erhöht. Der neue KV-Mindestlohn beträgt damit 1.745,13 Euro.
Auch die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,7 Prozent erhöht. Verbesserungen gab es zudem bei der Karenzanrechnung. Die Gewerkschaften haben die volle Anrechnung aller Elternkarenzen auf alle Ansprüche erreicht. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Schließen der Einkommensschere. Die Freizeitoption wurde 2015 bei den KV-Verhandlungen der EEI bereits für zehn Jahre festgeschrieben. Auch in diesem Jahr können sich ArbeitnehmerInnen daher für mehr Freizeit anstelle der Ist-Lohnerhöhung entscheiden.
Das Ergebnis im Überblick:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- KV-Löhne: + 1,7 Prozent
- Ist-Löhne: + 1,6 Prozent
Neuer Mindestlohn: 1.745,13 Euro - Lehrlingsentschädigung: + 1,7 Prozent
- Zulagen: + 1,7 Prozent
- Aufwandsentschädigung: + 1,0 Prozent
- Durch Betriebsvereinbarung kann festgelegt werden, dass eine Einmalzahlungsoption bzw. eine Verteilungsoption zur Anwendung kommt.
- Freizeitoption: Umwandlung der Ist-Erhöhung in Freizeit möglich
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
- Volle Anrechnung der Elternkarenzen (22 Monate/Kind) für die Vorrückungen, Urlaubsdauer, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Jubiläumsgeld
Geltungsbeginn: 1. Mai 2017
Laufzeit: 12 Monate
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