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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018
Symbolbild Textilindustrie

Textilindustrie: 1.500 Euro Mindestlohn bis 2018

Übernahme Fahrtkosten, verbesserte Anrechnung von Elternkarenzen

Auch rahmenrechtliche Verbesserungen erreicht

Die Sozialpartner der Textilindustrie konnten sich bei den Verhandlungen am 14. März 2017 auf € 1.500,- Mindestlohn/-gehalt bis Ende 2018 einigen. Neben zwei wichtigen rahmenrechtlichen Punkten (Karenzanrechnung, Lehrlingsfreifahrt) werden die KV-Grundlöhne in mehreren Etappen angehoben und so ein Meilenstein für die Beschäftigten in der Textilindustrie erreicht.

Nach konstruktiven und zielorientierten Verhandlungen konnte bereits in der ersten Verhandlungsrunde ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung bei den niedrigen Einkommen vereinbart werden.

Den VerhandlerInnen der Arbeitgeberseite zollen wir größten Respekt – besonderer Dank auch dem Einsatz aller unserer Kolleginnen und Kollegen in den beiden Arbeitnehmerverhandlungsteams.

Ein starkes Zeichen für die Lösungskompetenz der Sozialpartner.

LOHNRECHTLICHE VERBESSERUNGEN:

KV-LÖHNE: Stufenplan zur Erreichung von 1.500 Euro Mindestlohn zum 1.12.2018 (3 Etappen/Lohntabellen zum 1.4.2017, 1.04.2018 und 1.12.2018)

+ 1,5 Prozent auf KV-GEHÄLTER, ab 1.4.2018 Erhöhung um 0,25 Prozent zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018 (ab 1.12.2018 beträgt das Mindestgehalt ebenfalls 1.500 Euro

+ 1,25 Prozent auf IST-LÖHNE/-GEHÄLTER, ab 1.4.2018 Erhöhung um 0,25 Prozent zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018

+ 1,5 Prozent auf Lehrlingsentschädigungen, ab 1.4.2018 Erhöhung um 1,9 Prozent

+ 1 Prozent Reisekosten-, Trennungsentschädigung, sowie Messegelder, ab 1.4.2018 Erhöhung um die durchschnittliche Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018

RAHMENRECHTLICHE VERBESSEREUNGEN:

  • Übernahme der Fahrtkosten zum Berufsschulinternat
    Lehrlingen werden in Zukunft die Kosten ersetzt, die durch die Fahrt zum Berufsschulinternat bzw. von diesem nach Hause entstehen.
  • Verbesserungen bei Anrechnung von Karenzen
    Elternkarenzen, die nach dem 1.4.2017 enden, werden auf dienstzeitabhängige Ansprüche (ausgenommen Zeitvorrückungen) zur Gänze angerechnet.
  • Gespräche zu den Verwendungsgruppen der Angestellten werden fortgeführt.

Geltungsbeginn: 1. April 2017

Laufzeit: bis 31.3.2019 (Die Erhöhung der Kollektivvertragslöhne vom 1.12.2018 gilt bis 31.3.2020.) Die nächsten Verhandlungen zum Rahmenrecht und Ist- Lohn- bzw.KV-/Ist- Gehalt finden mit Februar/März 2019 statt.

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