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Frühjahrslohnrunde 2018
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Sozialpartner verhandeln flexible Arbeitszeiten

Die Grundpositionen von ÖGB, Gewerkschaften und AK

Neben einem Einstiegslohn von mindestens 1.500 Euro brutto für alle Vollzeit beschäftigten ArbeitnehmerInnen verhandeln die Sozialpartner gerade auch über das Thema Arbeitszeiten. Die Wirtschaft wünscht sich, dass vor allem die gesetzliche tägliche Höchstarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden ausgedehnt wird. Dies soll mehr Flexibilität bringen, um Aufträge abzuarbeiten. Konkrete Beispiele dafür, dass dies jetzt nicht geht, bleiben die Unternehmer aber bisher schuldig. ÖGB und Arbeiterkammer verweisen darauf, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt 12-Stunden-Arbeitstage möglich sind und haben für die Verhandlungen ihre Grundpositionen abgesteckt:

  • Überstundenzuschläge müssen bleiben;
  • Zwölf-Stunden-Tage müssen die Ausnahme bleiben;
  • Bei längeren Arbeitszeiten sind gleichzeitig längere zusammenhängende Erholungszeiten notwendig;
  • Die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen etwa durch Regelungen mit Betriebsvereinbarungen muss gesichert sein;  
  • Flexibilität ist keine Einbahnstraße, auch ArbeitnehmerInnen müssen über ihre Zeit (z. B. Zeiguthaben) bestimmen können;
  • Verkürzung der Arbeitszeit; 

"Also ich verordne, wann du zwölf Stunden arbeitest, und ich bestimme auch, wann du dir den Zeitausgleich nehmen darfst. Das wird es sicher nicht geben", sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar in Richtung Arbeitgeber. Es müsse auch das Recht auf Verweigerung geben. Für ÖGB und Gewerkschaften ist daher das Thema Arbeitszeitverkürzung Teil der Verhandlungen. "Mit einer Null-Partie geht da sicher nichts", sagt PRO-GE Bundesvorsitzender Rainer Wimmer. Auch ArbeitnehmerInnen müssen davon profitieren. Für Gewerkschaften und AK ist vieles denkbar: Die sechste Urlaubswoche wäre ebenso eine Art der Arbeitszeitverkürzung, wie ein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.

> ÖGB: 12 Stunden Arbeit schon möglich

Zuschläge: 1,5 Mrd. Euro

Gerade der Bereich Überstundenzuschläge ist für die Gewerkschaften besonders wichtig. Hier darf es zu keinen Verschlechterungen kommen. Laut Statistik Austria leisten die österreichischen ArbeitnehmerInnen etwa 200 Millionen Überstunden pro Jahr. Fielen die Überstundenzuschläge weg, würde dies einen Einkommensverlust von 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro für die ArbeitnehmerInnen bedeuten. "Das würde auch der Wirtschaft schaden, da die ArbeitnehmerInnen Kaufkraft verlören", sagt etwa AK-Präsident Rudi Kaske. Und das Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO sagt ohnehin, dass bei einer Arbeitskostendebatte eine Lohnnebenkostensenkung deutlich sinnvoller wäre. Sie hätte auch mehr Beschäftigungseffekte.

> Info-Video der AK: Meine Rechte bei Überstunden: Muss ich Überstunden machen - und wenn ja, wie viele? Was bekomme ich dafür bezahlt? Wann darf ich nein sagen zu Überstunden?

Welche Arbeitszeiten gibt es?

Die gesetzlich geregelten Arbeitszeiten für den Großteil der ArbeitnehmerInnen finden sich im Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsruhegesetz. Das Arbeitszeitgesetz regelt etwa die Höchstdauer während des täglichen (Tagesarbeitszeit) und des wöchentlichen (Wochenarbeitszeit) Arbeitsablaufes sowie die Mindestdauer der erforderlichen Pausen. Das Arbeitsruhegesetz regelt die Wochenend- und Feiertagsruhe bzw. bei zulässiger Beschäftigung am Wochenende die Wochenruhe oder Ersatzruhe.

Die Arbeitszeiten in Österreich sind aber jetzt schon durch die Kollektiverträge sehr flexibel. Das Arbeitszeitrecht kennt zwar zwei simple Grundregeln: Acht Stunden am Tag/40 Stunden in der Woche. Doch arbeitet in der Realität kaum jemand nach diesem starren Schema.

Flexibilität durch Kollektivverträge

"Keine Regel ohne gehörige Ausnahmen: Schichtarbeit, Gleitzeit, 'lange Woche/kurze Woche', Freitag Frühschluss, Einarbeiten von Fenstertagen, Bandbreitenmodelle, Durchrechnung im Handel, Sonderüberstunden im wirtschaftlichen Notfall, Arbeitsbereitschaft und vieles mehr. Das Arbeitszeitgesetz strotzt nur so von Formulierungen wie 'abweichend von' oder 'kann zugelassen werden'. Es macht sich aber nicht selbst die Finger schmutzig, sondern delegiert diese Entscheidung weiter – in aller Regel an den Kollektivvertrag und nur in sehr untergeordnetem Ausmaß an die Betriebsvereinbarung", beschreibt PRO-GE Rechtsexpertin Susanne Haslinger die bestehenden Möglichkeiten. Hinzu kommt, dass in vielen Kollektivverträgen eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden (zum Vergleich: 40 Stunden laut Arbeitszeitgesetz), oder mehr bezahlte Freizeittage festgeschrieben sind.

> A&W: Schwerpunkt Kollektivverträge - Zeit ist Geld

> Downloads der Arbeitsinspektion: Grundsätzliche Bestimmungen, Übersicht über die Arbeitsgrenzen

> ÖGB: Rund um die Uhr erreichbar? Wer ein Diensthandy hat, muss nicht jederzeit erreichbar sein

> Metallindustrie: Neues Zeitkontenmodell vereinbart

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