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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018
Symbolbild Fruchtsaftindustrie

Höhere Löhne in der Fruchtsaftindustrie

Neuer Mindestlohn bei 1.584,31 Euro

Bei der am 23. Jänner stattgefundenen Lohnverhandlung für die Fruchtsaftindustrie konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 1,40 Prozent
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 1,40 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,40 Prozent
  • Erhöhung der Zehrgelder um ein Prozent
  • Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
  • Neuer Mindestlohn: € 1.584,31
  • Geltungstermin: 1. Februar 2017
  • Laufzeit: 12 Monate

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