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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018
Symbolbild Baumstämme

KV-Abschluss: ForstarbeiterInnen der Privatwirtschaft

Neuer Mindestlohn ab 1. Jänner 2017: 1.608,06 Euro

Bei der ersten KV-Verhandlung am 17. November 2016 für die Forstarbeiterinnen und Forstarbeiter in der Privatwirtschaft konnte ein
positiver Abschluss erreicht werden. .

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der Mindestlöhne in den Anlagen I und II um 1,30%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 1,30%
  • Erhöhung der Vergütung für motormanuelle Schlägerung um 1,30% 
  • Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschalien um 1,30%
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.608,06 Euro.
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2017
  • Laufzeit: 12 Monate

 

 

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