KV-Abschluss: ForstarbeiterInnen der Privatwirtschaft
Neuer Mindestlohn ab 1. Jänner 2017: 1.608,06 Euro
Bei der ersten KV-Verhandlung am 17. November 2016 für die Forstarbeiterinnen und Forstarbeiter in der Privatwirtschaft konnte ein
positiver Abschluss erreicht werden. .
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Mindestlöhne in den Anlagen I und II um 1,30%
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 1,30%
- Erhöhung der Vergütung für motormanuelle Schlägerung um 1,30%
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschalien um 1,30%
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.608,06 Euro.
- Geltungstermin: 1. Jänner 2017
- Laufzeit: 12 Monate