Metallgewerbe: Forderungen übergeben
Die Gewerkschaft PRO-GE eröffnete am 21. September die Kollektivvertragsverhandlungen für das Metallgewerbe mit der Übergabe des Forderungsprogramms.
Neben der Erhöhung der Löhne, Zulagen und Aufwandsentschädigungen fordern wir, dass der 24.12. und 31.12. unter Fortzahlung des Entgeltes zur Gänze arbeitsfrei ist, dass Internatskosten und die Fahrtkosten zum Internat übernommen werden und dass Karenzen für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche vollständig angerechnet werden.
Die erste Verhandlungsrunde findet am 12. Oktober statt.
Das Forderungsprogramm im Überblick:
- Erhöhung der Mindestlöhne
- Erhöhung der Ist-Löhne unter besonderer Berücksichtigung der BezieherInnen niedriger Einkommen
- Erhöhung der im Kollektivvertrag angeführten Zulagen und Aufwandsentschädigungen im Ausmaß der Erhöhung der Mindestlöhne bzw. IST-Löhne
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen im Ausmaß der Erhöhung der Mindestlöhne
- Rahmenrechtliche Verbesserungen, insbesondere:
- 24. und 31.12. unter Fortzahlung des Entgeltes zur Gänze arbeitsfrei
- Vollständige Übernahme der Internatskosten und der entstehenden Fahrtkosten zum Internat
- Bezahlte Prüfungsvorbereitungszeit
- Vollständige Anrechnung von Karenzen für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche
- Weiterführung der Gespräche über die Montageregelungen
- Geltungstermin: 1. Jänner 2017
Mehr Information
Neben diesem Artikel gibt es mehr Information zu den Kollektivvertragsverhandlungen 2015 für das Metallgewerbe. Einige Dokumente sind nur für BetriebsrätInnen verfügbar und werden erst nach dem Login angezeigt!