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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

Elektro-/Elektronikindustrie: 1,4 Prozent mehr Lohn

31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts arbeitsfrei

Für die rund 50.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) konnten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 14. April einen erfolgreichen Kollektivvertragsabschluss erreichen. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen ab 1. Mai ebenso wie die Ist-Löhne um 1,4 Prozent. Der neue KV-Mindestlohn beträgt damit 1.715,96 Euro.

Auch die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,4 Prozent erhöht. Zusätzlich bekommen Lehrlinge in Zukunft die Fahrtkosten zum Berufsschulinternat in voller Höhe ersetzt. Für alle Beschäftigten der EEI ist der 31. Dezember künftig bei Entgeltfortzahlung arbeitsfrei.

Die Freizeitoption wurde bei den letztjährigen KV-Verhandlungen der EEI bereits für zehn Jahre festgeschrieben. Auch in diesem Jahr können sich ArbeitnehmerInnen daher für mehr Freizeit anstelle der Ist-Lohnerhöhung entscheiden.

Das Ergebnis im Überblick:

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • KV-Löhne: +1,4 Prozent
  • Ist-Löhne: +1,4 Prozent
  • Neuer Mindestlohn: € 1.715,96
  • Lehrlingsentschädigung: +1,4 Prozent
  • Zulagen: +1,4 Prozent
  • Aufwandsentschädigung: +1,0 Prozent

Rahmenrechtliche Verbesserungen:

  • 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgeltes zur Gänze arbeitsfrei
  • Voller Fahrtkostenersatz zum Berufsschulinternat
  • Verteilungsoption und Einmalzahlungsoption möglich
  • Freizeitoption: Umwandlung der Ist-Erhöhung in Freizeit möglich

Geltungsbeginn: 1. Mai 2015
Laufzeit: 12 Monate

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