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Ass wird aus dem Ärmel gezogen

Die Tricks der Unternehmen

Den Unternehmen in die Karten geschaut: Kollektivvertrags-Flucht und Co

Tausende Beschäftigte, Millionen-Umsätze und automatisierte Fertigung – der Hausverstand würde sagen: „Ganz klar: ein Industriebetrieb.“ Die Realität sieht manchmal anders aus. Welcher Kollektivvertrag für einen Betrieb gilt, entscheidet die Wirtschaftskammer. Ist ein Unternehmen einmal als Gewerbebetrieb klassifiziert, wird das kaum mehr geändert. Das freut die Unternehmen, draufzahlen müssen die Beschäftigten und die Allgemeinheit. Die PRO-GE kämpft seit Jahren gegen falsche Einstufungen.

Die Ausgangslage: Die Wirtschaftskammer (WKO) ist zuständig für die Zuordnung in Industrie- oder Gewerbebetrieb. Die Gewerbeordnung listet zwar Kriterien auf, wann ein Gewerbe industriemäßig ausgeübt wird, allerdings lassen die Formulierungen einigen Interpretationsspielraum. Es darf vermutet werden, dass die einzelnen Sparten der WKO diesen Spielraum für sich und ihre Mitgliedsbetriebe ausnutzen, denn mehr Betriebe bedeuten mehr Mitgliedsbeiträge. Für die Beschäftigten entstehen dadurch aber teils große Nachteile etwa bei Arbeitszeiten, Nachtarbeit, Kündigungsfristen und Lohn.

Der Fall Ströck und Mann

Auch im Fall der Großbäcker Ströck und Mann fordern PRO-GE und GPA-djp schon lange die Anwendung des Industrie-Kollektivvertrags. 2013 wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht, daraufhin sollten Gewerkschaften und die Sparten der WKO in einem paritätisch besetzten Ausschuss zu einer einvernehmlichen Regelung kommen. Passiert ist das nicht, also landete die Sache 2014 wieder beim Wirtschaftsministerium. In einem Bescheid Anfang 2016 gab das Wirtschaftsministerium nun Ströck Recht. In der Argumentation folgt man dem Gutachten Dr. Kurt Wratzfelds, einem Arbeitsrechtsanwalt, dessen Kanzlei laut einem Nachrichtenportal für Wirtschaftsjuristen seit vielen Jahren die Ströck-Gruppe vertritt.

Uneinigkeit selbst in der Wirtschaftskammer

Dabei streiten selbst die Sparten in der WKO, ob ein Betrieb dem Gewerbe oder der Industrie zuzuordnen ist. Während die Gewerbesparte Ströck und Mann etwa immer eine handwerkliche Produktionsweise bescheinigte, kam die Industriesparte durch ein Gutachten der Kanzlei Wolf Theiss zum gegenteiligen Ergebnis. Doch gilt bei Unstimmigkeiten in der WKO das ungeschriebene Gesetz der „Kammerruhe“, das heißt: im Zweifelsfall bleibt des Friedens willen alles beim Alten.

Produktion in eigene GmbH ausgelagert

Beschäftigt ein Unternehmen mehr als 250 ArbeitnehmerInnen, kann gegen den Bescheid des Ministeriums Beschwerde bis zum Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Ein Weg, der im Fall der oberösterreichischen Firma MIBA nicht offensteht, sollte hier das Wirtschaftsministerium zugunsten des Unternehmens entscheiden. Auch hier brachte die PRO-GE eine Aufsichtsbeschwerde ein, weil ein Teil der Produktion in eine eigene GmbH ausgelagert wurde, um die Beschäftigten nach dem Gewerbe-Kollektivvertrag zahlen zu können. „Wir fordern deshalb, dass die Mindest-Beschäftigtenzahl von 250 fällt und in jedem Fall der Weg zum Verwaltungsgerichtshof offensteht“, fordert Robert Hauser, Leiter der Rechtsabteilung der PRO-GE.

Schlupfloch gesucht!

Unternehmen suchen und finden immer wieder Möglichkeiten, Kosten zu drücken. Gängige Praxis ist etwa, Bereiche wie Fuhrparks, Portiere, Reinigung etc. an Fremdfirmen zu vergeben. Um BetriebsrätInnen zu schwächen gibt es sogar Fälle, in denen einzelne ArbeiterInnen zu Angestellten gemacht werden. So verliert der/die BetriebsrätIn die Freistellung oder Betriebsratsfonds werden „geschrumpft“. Es gibt aber auch immer wieder gewerkschaftliche Erfolge: Dem kurzfristigen Trend, ProduktionsmitarbeiterInnen als WerkvertragsnehmerInnen anzustellen, wurde durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes ein Riegel vorgeschoben. „Firmen sind oft sehr kreativ im Finden von Schlupflöchern und es wird wahrscheinlich nie der Tag kommen, an dem wir uns zurücklehnen können und unsere Arbeit getan ist“, sagt Hauser.

Den Artikel gibt es in der aktuellen Ausgabe der PRO-GE Info nachzulesen. Neben diesem Artikel findet ihr den Link zu allen Ausgaben.

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