Alle Infos und Gewinnspiel zum Urlaubsgeld
Die Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld offiziell heißen, gibt es nur, weil es Kollektivverträge gibt.
Nur bei etwas mehr als einem Drittel fließt laut einer aktuellen Umfrage das Urlaubsgeld tatsächlich in die Reisekasse, gut gebrauchen kann das Extra auf dem Konto aber jede/r. Ob für den Urlaub selbst, für die längst nötige neue Waschmaschine oder die Entlastung der angespannten Familienfinanzen: Obwohl die Sonderzahlungen zweimal jährlich für die meisten fixer Bestandteil des Finanzhaushalts sind, wissen viele ArbeitnehmerInnen nicht über deren Grundlage Bescheid. Denn entgegen einer weitverbreiteten Meinung sichert kein Gesetz Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sondern einzig und allein der jeweilige Kollektivvertrag. Und Kollektivverträge gibt es wiederum nur, weil es Gewerkschaften gibt.
Höhe des Urlaubsgeldes
Die Höhe der Sonderzahlung hängt vom gültigen Kollektivvertrag ab, meistens ein Monatslohn. In manchen Fällen kann es weniger sein. Wenn im Kollektivvertrag vereinbart, müssen auch regelmäßig geleistete Überstunden und Prämien im Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt werden.
Wann wird ausbezahlt?
Die Fälligkeit hängt ebenfalls vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden meist im Juni beziehungsweise Dezember ausbezahlt. Manche Branchen und Betriebe teilen die Sonderzahlungen auch statt auf zwei auf vier Termine auf. Das volle Urlaubsgeld oder aliquot. Ist ein/e ArbeitnehmerIn das ganze Kalenderjahr im Betrieb beschäftigt, erhält er/sie das volle Urlaubsgeld. Bei Ein- und Austritt im laufenden Kalenderjahr wird die jeweilige Sonderzahlung nur aliquot, also nur anteilsmäßig ausbezahlt. Für Zeiten von Karenzurlaub, Präsenz- oder Zivildienst gebührt kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Mehr Urlaubsgeld als Weihnachtsgeld?
Obwohl Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Bruttobeträgen gleich hoch sind, bleibt beim Weihnachtsgeld im Dezember netto oft weniger im Börsel. Das liegt an steuerlichen Regelungen.
Starke Gewerkschaften – starker Kollektivvertrag
Nicht das Gesetz regelt Ansprüche auf Sonderzahlungen, sondern Gewerkschaften durch Kollektivverträge. Gewerkschaften setzen sich aktiv für die Beschäftigten aller Branchen ein, um die Sonderzahlungen zu sichern. Dabei zeigt sich immer wieder: Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft in einer Branche hat, umso besser sind auch die Regelungen im jeweiligen Kollektivvertrag. Und das betrifft weit mehr als Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
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