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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

KV-Abschluss Bekleidung und Wäschereien

Neue Löhne ab 1. September

Bei der am 13. September stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie/Industrielle Wäschereien konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 2,0 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne/-gehälter
  • 1,8 % Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter, jedenfalls aber ein Mindestbetrag von € 27,50. Alle tatsächlich bezahlten Löhne/Gehälter sind somit um mindestens € 27,50 zu erhöhen! Der Mindestbetrag von € 27,50 bedeutet + 2,26 % für die untersten Einkommen.
  • 75,00 Euro Einmalzahlung
  • 2,0 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
  • Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.240,09.

Rahmenrechtliche Verbesserungen:

Gilt nur für Wäschereien:

  • Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2018

Geltungsbeginn: 1. September 2017
Laufzeit: bis 30. Juni 2018

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