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KV-Abschluss Bekleidung und Wäschereien
Neue Löhne ab 1. September
Bei der am 13. September stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie/Industrielle Wäschereien konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 2,0 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne/-gehälter
- 1,8 % Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter, jedenfalls aber ein Mindestbetrag von € 27,50. Alle tatsächlich bezahlten Löhne/Gehälter sind somit um mindestens € 27,50 zu erhöhen! Der Mindestbetrag von € 27,50 bedeutet + 2,26 % für die untersten Einkommen.
- 75,00 Euro Einmalzahlung
- 2,0 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.240,09.
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
Gilt nur für Wäschereien:
- Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2018
Geltungsbeginn: 1. September 2017
Laufzeit: bis 30. Juni 2018