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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018
Symbolbild Mehl

Mühlenindustrie: plus 2,1 Prozent

Neuer Mindestlohn beträgt 1.767,00 Euro.

Für die ArbeiterInnen in der Mühlenindustrie Österreich konnte die Gewerkschaft PRO-GE am 9. Oktober 2014 einen erfolgreichen Kollektivvertragsabschluss erzielen.Das Ergebnis im Detail:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen und sämtliche Zulagen laut Lohnvertrag wurden um 2,1 % erhöht
  • Überzahlungen bleiben in voller Höhe aufrecht
  • Die Lehrzeit wird in vollem Ausmaß auf die Dienstalterszulage angerechnet
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.767,00 Euro
  • Geltungstermin: 1. August 2014
  • Laufzeit: 12 Monate

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