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Neue Version des Pendlerrechners online

Grobe Mängel beseitigt, neue Berechnung möglich

Nach heftiger Kritik hat das Finanzministerium den Pendlerrechner überarbeitet. Die neue, korrigierte Version ist seit 25. Juni online. Die alte Version hatte aufgrund falscher Kilometerberechnungen und teils abenteuerlicher Wegstrecken, die als Basis für die Pendlerpauschale herangezogen wurden, zahlreiche Beschwerden hervorgerufen.

Näher an der Realität

Das Finanzministerium will den Rechner nun "realtitätsnäher" gestaltet haben. Zu den Änderungen sollen etwa die Berücksichtigung von Park-and-ride-Anlagen in der Nähe zählen, Fußwege zählen nicht mehr zur Öffi-Strecke, und Autofahrzeiten sollen realistischer angenommen werden. Kritisiert worden war etwa, dass direkt neben einem Bahnhof lebende Arbeitnehmer vom Pendlerrechner mitunter zu weit entfernten Park-and-ride-Anlagen geschickt wurden. Und statt über Umfahrungsstraßen wurden die Routen häufig direkt durch in Stoßzeiten verstopfte Ortszentren geführt.

In Fällen, in denen sowohl eine reine Öffi-Variante als auch eine Park-and-ride-Variante zur Verfügung steht, soll nun ein näherer Park-and-ride-Parkplatz herangezogen werden. Wenn im Bereich der Zumutbarkeit sowohl eine reine Öffi-Variante als auch eine Park-and-ride-Variante zur Verfügung steht, wird bei geringem zeitlichem Unterschied die reine Öffi-Variante für die Berechnung herangezogen.

Weitere Verbesserungen

Fußwege vom öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit beziehungsweise nach Hause sollen bei der Berechnung nicht wie bisher der Öffi-Strecke zugeordnet werden. Dadurch reduziere sich diese, wodurch in Grenzfällen der PendlerInnen eher Anspruch auf das große Pendlerpauschale habe.

Außerdem werde die Auswahl von Hin- und Rückfahrt strecken- statt zeitabhängig geschehen: Wenn im Rahmen der Unzumutbarkeit Hin- und Rückfahrt unterschiedlich lang sind, soll künftig nicht mehr auf die längere Zeitdauer, sondern auf die entfernungsmäßig weitere Strecke abgestellt werden. Da PendlerInnen überwiegend zu Stoßzeiten pendeln, wird die hinterlegte Durchschnittsgeschwindigkeit für Pkw-Fahrten "etwas reduziert".

Frist: 30. September

Dennoch gibt es auch an der neuen Version Kritik. Die gröbsten Mängel der ersten Version seien zwar beseitigt worden, der Rechner liefere aber weiterhin "abstruse" und "realitätsferne" Ergebnisse, hieß es von Seiten der Arbeiterkammer. Die Frist zur Abgabe der Erklärung wird wie angekündigt bis 30. September verlängert (ursprünglich 30. Juni). PendlerInnen, die das Formular bereits abgegeben haben, von den Änderungen jedoch profitieren würden, können die Erklärung erneut abgeben.

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