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Frühjahrslohnrunde 2018
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Symbolbild Leiharbeit

Arbeitskräfteüberlassung: Löhnerhöhung ab Jänner

Neuer Mindestlohn: 1.496,56 Euro

Die Gewerkschaft PRO-GE hat am 9. Dezember 2014 mit den Vertretern der ArbeitgeberInnen der Arbeitskräfteüberlassungsbranche Lohnerhöhungen und rahmenrechtliche Verbesserungen für die knapp 60.000 betroffenen ArbeiterInnen vereinbart.

Ergebnis:

  • KV-Löhne steigen um durchschnittlich 2, %
  • neuer Mindestlohn € 1.496,56
  • Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
  • Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um 1,70 %
  • Gültig ab 1. Jänner 2015

Beschäftigungsgruppen (BG) und Stundenlöhne in Euro:   

BG F Techniker  € 17,04
BG E Qualifizierte FacharbeiterIn € 13,85
BG D FacharbeiterIn   € 12,08
BG C Qualifizierte ArbeitnehmerIn € 10,74
BG B Angelernte ArbeitnehmerIn € 9,56
BG A Ungelernte ArbeitnehmerIn  
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)
€ 8,94
   

Der vorliegende KV-Abschluss sichert den Beschäftigten eine Reallohnerhöhung und stärkt damit die Kaufkraft. Für die PRO-GE ist dieser neue Kollektivvertrag im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ein Ergebnis der gemeinsamen und solidarischen Vorgangsweise. Er zeigt einmal mehr, wie wichtig Gewerkschaften für die Beschäftigten sind.

> Alle Infos zum Thema Leiharbeit

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