Arbeitskräfteüberlassung: Löhnerhöhung ab Jänner
Neuer Mindestlohn: 1.496,56 Euro
Die Gewerkschaft PRO-GE hat am 9. Dezember 2014 mit den Vertretern der ArbeitgeberInnen der Arbeitskräfteüberlassungsbranche Lohnerhöhungen und rahmenrechtliche Verbesserungen für die knapp 60.000 betroffenen ArbeiterInnen vereinbart.
Ergebnis:
- KV-Löhne steigen um durchschnittlich 2, %
- neuer Mindestlohn € 1.496,56
- Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
- Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um 1,70 %
- Gültig ab 1. Jänner 2015
Beschäftigungsgruppen (BG) und Stundenlöhne in Euro:
BG F Techniker | € 17,04 |
BG E Qualifizierte FacharbeiterIn | € 13,85 |
BG D FacharbeiterIn | € 12,08 |
BG C Qualifizierte ArbeitnehmerIn | € 10,74 |
BG B Angelernte ArbeitnehmerIn | € 9,56 |
BG A Ungelernte ArbeitnehmerIn (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) |
€ 8,94 |
Der vorliegende KV-Abschluss sichert den Beschäftigten eine Reallohnerhöhung und stärkt damit die Kaufkraft. Für die PRO-GE ist dieser neue Kollektivvertrag im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ein Ergebnis der gemeinsamen und solidarischen Vorgangsweise. Er zeigt einmal mehr, wie wichtig Gewerkschaften für die Beschäftigten sind.