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Chemische Industrie 2012
Erfolgreicher KV-Abschluss in der Chemischen Industrie
KV-Löhne und -gehälter um 4,5 Prozent erhöht; Niedrige Einkommen steigen um bis zu 5 Prozent
In den späten Abendstunden des 11. Mai konnten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 43.000 Beschäftigten der Chemischen Industrie erfolgreich abschließen.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um 4,5 Prozent, die IST-Löhne/Gehälter um 4,35 Prozent, mindestens aber um 90,- Euro erhöht. Niedrige Einkommen steigen damit teilweise über 5 Prozent.
Im Vorfeld zur vierten Runde hatten die Gewerkschaften mit den BetriebsrätInnen der Chemischen Industrie bei einer Protestkundgebung in Schwechat die Arbeitgeber dazu aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Notwendig gewordene Betriebsversammlungen erhöhten den Druck.
"Die diesjährigen Verhandlungen haben sich als ausgesprochen schwierig erwiesen. Dieses gute Ergebnis ist vor allem der Entschlossenheit und dem Zusammenhalt der Betriebsrätinnen und Betriebsräte zu verdanken", erklärten Alfred Artmäuer und Roman Krenn, die Verhandlungsleiter von PRO-GE und GPA-djp.
Neben den Lohn- und Gehaltserhöhungen konnten auch im Rahmenrecht im Bereich der Karenzanrechnung sowie Freistellungsansprüche Verbesserungen erzielt werden.
Im Detail lautet der Abschluss wie folgt:
- Mindest-Löhne/Gehälter: Erhöhung um 4,5 %
- Ist-Löhne/Gehälter: Erhöhung um 4,35 %, mindestens 90 Euro.
- Lehrlingsentschädigungen (kfm. Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge): Erhöhung um 4,5 %
- Schicht- und Nachtarbeitszulagen: Erhöhung um 4,5 %
- Aufwandsentschädigungen und Messegeld (niedrigster Satz):
Erhöhung um 3,2 %
Rahmenrechtliche Änderungen:
- § 15 Abs 8 AngKV:
Karenzurlaube innerhalb de Dienstverhältnisses gem. §§ 15-15i MschG sowie 2-6 und 9 EKUG werden bis zum Höchstausmaß von insgesamt sechzehn Monaten pro Kind als Verwendungsgruppenjahr angerechnet.
Die Anrechnung gilt für Karenzen, die nach dem 30.4.2012 beginnen. - ArbKV und AngKV:
Bei Tod von unterhaltsberechtigten Kinder, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben: Erhöhung des Freistellungsanspruchs auf 3 Tage. - Die im Vorjahr vereinbarte Arbeitsgruppe zur Definition des Begriffes "Vorarbeiter" arbeitet weiter.
- Geltungstermin: 1. Mai 2012
- Laufzeit: 12 Monate