KV-Abschluss Fruchtsaftindustrie
Neuer Mindestlohn: 1.562,54 Euro
Bei der am 14. Jänner 2016 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Fruchtsaftindustrie konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 1,35 Prozent
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 1 Cent pro Stunde (entspricht einer Erhöhung von 1,54 - 4,35 Prozent)
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,35 Prozent
- Erhöhung der Zehrgelder um 1,00 Prozent
- Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
- Neuer Mindestlohn: € 1.562,54
Geltungstermin: 1. Februar 2016
Laufzeit: 12 Monate