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Frühjahrslohnrunde 2018
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Kohlensäuregetränkegewerbe: plus 1,3 Prozent

Neuer Mindestlohn 1.617,76 Euro ab 1. Jänner 2017

Am 21. Dezember 2016 konnte die Kollektivvertragsverhandlung für das Kohlensäuregetränkegewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 1,30 Prozent
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 1,20 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,30 Prozent
  • Erhöhung der Zehrgelder um 1,30 Prozent
  • Erhöhung der Provisionen um 1,30 Prozent
  • Die euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt € 1.617,76.

Geltungstermin: 1. Jänner 2017

Laufzeit: 12 Monate

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