Kohlensäuregetränkegewerbe: plus 1,3 Prozent
Neuer Mindestlohn 1.617,76 Euro ab 1. Jänner 2017
Am 21. Dezember 2016 konnte die Kollektivvertragsverhandlung für das Kohlensäuregetränkegewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 1,30 Prozent
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 1,20 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,30 Prozent
- Erhöhung der Zehrgelder um 1,30 Prozent
- Erhöhung der Provisionen um 1,30 Prozent
- Die euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt € 1.617,76.
Geltungstermin: 1. Jänner 2017
Laufzeit: 12 Monate