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KV-Abschluss Schuhindustrie
Einigung auf 1.500 Euro Mindestlohn bis Dezember 2018
Die Sozialpartner der Schuhindustrie konnten sich bei der am 17. Mai 2017 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung auf 1.500 Euro Mindestlohn/-gehalt bis Dezember 2018 einigen.
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- KV-LÖHNE: Stufenplan zur Erreichung von 1.500 Euro Mindestlohn zum 31.12.2018 (3 Etappen/Lohntabellen zum 1.6.2017, 1.6.2018 und 31.12.2018)
- 1,70 Prozent KV-Mindestgehälter (gerundet auf den nächsten Euro)
- 1,45 Prozent IST-Löhne/-Gehälter (gerundet auf den nächsten Euro)
- 1,70 Prozent Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
- 1,50 Prozent Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien
- 1.6.2018: Anhebung der IST-Löhne und Lehrlingsentschädigungen um den durchschnittlichen VPI 0,3 Prozent
- 1.6.2019: Anhebung der IST-Löhne und Lehrlingsentschädigungen um den durchschnittlichen VPI 0,3 Prozent
- Urlaubszuschuss 2017 wird von der erhöhten Basis gerechnet; schon ausbezahlte UZ werden mit der nächsten Abrechnung nachverrechnet
Geltungsbeginn: 01. Juni 2017
Laufzeit: 12 Monate