Glashüttenindustrie: KV-Löhne steigen um 1,85 Prozent
Lehrlingsentschädigungen um bis zu 16 Prozent erhöht
Am 17. Mai 2017 haben wir gemeinsam mit der Gewerkschaft GPA-djp und mit den ArbeitgeberInnen der Glasindustrie in der ersten Verhandlungsrunde die Kollektivvertragsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen.
Das Verhandlungsergebnis im Detail:
Lohnrechtliche Änderungen
- Erhöhung der Mindestgehälter/-löhne um 1,85 Prozent
- Erhöhung der IST-Gehälter/-Löhne um 1,75 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,85 Prozent, jedoch im 1. Lehrjahr um 10,00 Prozent und im 2. Lehrjahr um 16,00 Prozent
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 1,85 Prozent
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1,85 Prozent
- Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 1,75 Prozent
- Neuer Mindestmonatslohn: 1.729,63 Euro
Rahmenrechtliche Änderungen:
- Übernahme der Fahrtkosten zum Berufsschulinternat einmal pro Woche
- Durchrechnung von 26 Wochen
Lange Arbeitszeiten aufgrund von Sonderüberstunden (z. B. Wannenbau) können in Zukunft in einen Zeitraum von 26 Wochen ausgeglichen werden. - Verkürzung der Ruhezeit
Der Forderung der Arbeitgeber nach einer generellen Ruhezeitverkürzung wurde nicht zugestimmt. Die Verhandlungspartner kommen jedoch überein, einen Text auf Büroebene bis 31. März 2018 zu erstellen, der den Erfordernissen der ArbeitnehmerInnen entspricht.
Geltungstermin: 1. Juni 2017
Laufzeit: 12 Monate