Gewerbliche Gärtner- und Landschaftsgärtner
Höhere Löhne und Entschädigungen ab 1. März 2017
Bei der am 7. März 2017 stattgefundenen 2. Lohnverhandlung mit der Bundesinnung der Gärtner und Floristen konnte für die DienstnehmerInnen in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben ein positiver Abschluss erreicht werden.
Das Ergebnis:
- Die Stundenlöhne der Anlage A werden in allen Lohnkategorien um 1,25 Prozent erhöht.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird ebenfalls um 1,25 Prozent
- Überproportionale Erhöhung des Taggeldes
- Der neue Mindestlohn beträgt € 1.597,51
Geltungstermin: 1. März 2017
Laufzeit: 12 Monate