Essig-, Essenzen- und Spirituosengewerbe
Neuer Mindestlohn: 1.473,50 Euro
Am 21. Dezember 2016 konnte die Kollektivvertragsverhandlung für das Essig-, Essenzen- und Spirituosengewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 1,30 Prozent plus Aufrundung auf die nächsten 50 Cent
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 1,20 Prozent
- Beibehaltung der Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt € 1.473,50.
Geltungstermin: 1. Jänner 2017
Laufzeit: 12 Monate