KV-Abschluss Textilreinigergewerbe
PRO-GE erreicht Erhöhung der Löhne um 2 Prozent
Bei der heute stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Textilreinigergewerbe konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 2% Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- 2% Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
- 2% Zulagen, Zuschläge und Prämien
- IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.201,20.
- Geltungstermin: 01. Jänner 2015
- Laufzeit: 12 Monate