Alkoholfreie Erfrischungsgetränke
1,4 Prozent mehr Lohn, neuer Mindestlohn EUR 1.685,03
Für die Beschäftigten der alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie konnte die Gewerkschaft PRO-GE in am 26. Jänner 2017 einen erfolgreichen Abschluss erzielen.
Das Ergebnis:
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Erhöhung der KV-Löhne um 1,40 %
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Neuer Mindestlohn: € 1.685,03
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Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 1,40 %
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Erhöhung der Zehrgelder um 1,00 %
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,40 %
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Erhöhung der Dienstalterszulagen um 1,40 %
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Die Weihnachtsremuneration wird mit den neuen Lohnsätzen verrechnet bzw. nachverrechnet.
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Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
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Geltungstermin: 1. Dezember 2016
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Laufzeit: 12 Monate