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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018
Gabelstapler in einer Lagerhalle

Alkoholfreie Erfrischungsgetränke

1,4 Prozent mehr Lohn, neuer Mindestlohn EUR 1.685,03

Für die Beschäftigten der alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie konnte die Gewerkschaft PRO-GE in am 26. Jänner 2017 einen erfolgreichen Abschluss erzielen.

Das Ergebnis:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 1,40 %
  • Neuer Mindestlohn: € 1.685,03
  • Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 1,40 %
  • Erhöhung der Zehrgelder um 1,00 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,40 %
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 1,40 %
  • Die Weihnachtsremuneration wird mit den neuen Lohnsätzen verrechnet bzw. nachverrechnet.
  • Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
  • Geltungstermin: 1. Dezember 2016
  • Laufzeit: 12 Monate

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